Praktische Ausbildung

Informationen zur Ausbildung zum Privatpiloten

Die ersten Flugstunden können Sie bereits nach einigen wenigen Theoriestunden nehmen, sobald der Ausbildungsleiter alle dafür erforderlichen Unterlagen von Ihnen erhalten hat. Für den Beginn und den Verlauf der praktischen Ausbildung spielt natürlich auch das Wetter eine wesentliche Rolle. Es empfiehlt sich, die Sprechfunkausbildung rechtzeitig zu absolvieren, da somit ein Teil des Lernstoffes bereits erledigt ist.

Im Laufe der fliegerischen Ausbildung ist als Prüfungsvoraussetzung das folgende Programm zu absolvieren:

  • Mindestens 45 Flugstunden als Schüler am Doppelsteuer, davon mindestens 10 Stunden Alleinflug
  • Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
  • Einen 270 Kilometer-Navigations-Dreiecks-Flug mit einer Zwischenlandung auf einem mindestens 100 Kilometer entfernten Flugplatz sowie einer weiteren Landung
  • Außenlandeübungen mit Lehrer (Not- und Sicherheitslandungen)
  • Der Gebrauch von Funknavigationsgeräten sowie GPS
  • Flüge in Höhen von mehr als 6000 Fuss (1800 m)
  • Verhalten in besonderen Flugzuständen sowie bei Notfällen und Unfällen

 

Anflug auf Egelsbach Piste 27

 

Praktische Prüfung

Nach Abschluß der praktischen Ausbildung führt i.d.R. der Ausbildungsleiter mit Ihnen einen Prüfungsvorbereitungsflug durch. Hier wird Ihnen die Prüfungsreife bestätigt. Anschließend meldet Sie der Ausbildungsleiter zur praktischen Prüfung an. Die Prüfungsbehörde teilt Ihnen dann schriftlich Name und Adresse des Prüfers mit. Mit ihm vereinbaren Sie einen individuellen Prüfungstermin. Am Tag der Prüfung telefonieren Sie morgens mit Ihrem Prüfer und erhalten alle erforderlichen Informationen zum Prüfungsflug. Vormittags haben Sie in der Regel Zeit, den Flug vorzubereiten. Mittags bzw. Nachmittags treffen Sie sich dann mit dem Prüfer am Flugplatz, erläutern Ihre Flugplanung und führen den Prüfungsflug durch. Dieser dauert zwischen 1,5 und 2 Stunden.

Sprechfunkzeugnis

Für die Erteilung einer Pilotenlizenz benötigen Sie ein Sprechfunkzeugnis. Für Flüge nach Sichtflugregeln  (VFR= "Visual Flight Rules") benötigen Sie das "beschränkt gültige Zeugnis für den Flugfunk" (BZF). Das BZF II erlaubt die Teilnahme am deutsch-sprechenden Flugfunk, das BZF I beinhaltet zusätzlich die englischen Funksprechgruppen. Es ist VoraussetzRechtsgrundlagenung für Flüge im Ausland.

Prüfungsschwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen
  • Sprechfunkverfahren (bei BZF II deutsch, bei BZF I zusätzlich englisch)
  • Not- und Dringlichkeitsverkehr
  • Funkausfall, Funkwellenausbreitung
  • Flugsicherung, Luftraum und Luftverkehrsordnung
  • Flugsicherungsausrüstung und Funknavigation

Die Voraussetzungen zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses können Sie im Rahmen des individuell vereinbaren theoretischen Unterrichts im DFS Fliegerclub erwerben. Je nach zeitlicher Planung können Sie jedoch auch komprimierte Wochenendkurse absolvieren, die im allgemeinen eine Prüfungsreife an zwei Wochenenden erreichen. Der Lernstoff besteht aus 400 Multiple Choice Fragen und dem Trainung der Funksprechgruppen. Bei Bedarf geben wir Ihnen gerne weitere Informationen über verfügbare Kurse.

Die Prüfung findet bei der "Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post" (RegTP) in Eschborn bei Frankfurt statt. Es sind 100 Multiple Choice Fragen in 1 Stunde zu beantworten. Bei bestandener theoretischer Prüfung findet anschließend die praktische Prüfung statt. Es wird eine Flugstrecke zwischen zwei internationalen Flughäfen (Start- und Lande-Prozeduren) vorgegeben, wobei der Prüfer die Rolle des Fluglotsen übernimmt und Sie die des Piloten. Wenn Sie für BZF I geprüft werden, wird in aller Regel Start und Landung jeweils in einer Sprache abgewickelt. Z.B. Start in Köln/Bonn auf deutsch und Landung in Bremen auf englisch.

Das Zeugnis gilt ab Ausstellung zeitlich unbegrenzt. Sie benötigen das Sprechfunkzeugnis spätestens für Ihren ersten Alleinflug. Wir empfehlen jedoch, aufgrund des umfangreichen Lernstoffes der anderen Fächer, frühzeitig das Sprechfunkzeugnis zu erwerben.